Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat am 19.04.2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der auch die Notbetreuung an den Kitas konkretisiert wird:

“Angebote zur Notbetreuung an Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen dürfen nur noch von Kindern wahrgenommen werden, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur (beispielsweise Pflege, Rettungsdienst oder Lebensmittelversorgung) tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder verhindert sind. Diese Regelung gilt erst ab Montag, 26. April.”

(vgl. Vollzug Infektionsschutzgesetz (IfSG); Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV2 im Landkreis DingolfingLandauaufgrund deutlich er-höhter 7TageInzidenzgem. § 25 der 12. BayIfSMV, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 17 vom 19.04.2021, S. 88)