Die Katholische Kirche kennt sieben Sakramente (Taufe, Eucharistie, Firmung, Buße, Ehe, Weihe, Krankensalbung). Diese Sakramente werden auch in unserer Pfarrgemeinde als Zeichen der Zuwendung Gottes zu uns Menschen gefeiert. Sie sind Ausdruck des Glaubens und Zeichen der Verbundenheit mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden.

 

Das Sakrament der Taufe

Das Sakrament der Taufe begründet das Christ-Sein und die Zugehörigkeit zu Gott und seiner Kirche. Der Getaufte ist in Gottes bergender und schützender Hand, aus dieser Hand wird er niemals fallen.

Die Taufe kann erbeten werden für jeden Menschen, der noch nicht getauft ist. Der Taufpate muss der katholischen Kirche angehören, gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

In der Regel werden bereits Säuglinge getauft. Die Eltern und/oder Paten bekennen stellvertretend für den Säugling den Glauben und versprechen diesen im Glauben zu erziehen und in der kirchlichen Praxis ein Vorbild zu sein. Selbstverständlich steht die Taufe auch Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach entsprechender Glaubensunterweisung und Glaubenspraxis offen.

Bitte melden Sie Taufen zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro an. Bringen Sie dazu bitte die Geburtsurkunde mit. Wir bitten um Verständnis, dass “Wunschtermine” nicht immer mit den zahlreichen Gottesdiensten und Veranstaltungen der Pfarrei vereinbar sind. Auch der Ort der Taufe ist icht beliebig: Da die Taufe Aufnahme in die Pfarrgemeinde ist, ist die jeweilige Pfarrkirche der Ort der Taufe. Ausnahmen können gemacht werden, wenn eine andere Kirche das sog. “Taufrecht” besitzt.

 

Das Sakrament der Eucharistie

Die Eucharistie ist „Quelle und Mittelpunkt einer jeden christlichen Gemeinde“. Zum Empfang dieses Sakramentes sind wir Sonntag für Sonntag in besonderer Weise aufgerufen. Seit der Zeit der ersten Jahrzehnte versammelt sich die Gemeinschaft der Gläubigen, um miteinander das Wort Gottes zu hören, aus seiner Kraft das Leben zu gestalten und im Empfang des Sakramentes Christus dem einzigen Herrn und Mittler in besonderer Weise nahe zu sein. Der Sonntag wird so zum Tag des Herrn und nicht bloß zu einem Tag des Ausschlafens. Von diesem Sakrament ausgehend gestalten wir als Christen unser Leben und Gott zeigt uns, dass er auch heute noch wahrlich da ist. Bei jeder Eucharistiefeier gedenken wir unserer lieben Verstorbenen. Die Kirche der Gegenwart zeigt damit, dass sie sich der Vergangenheit in ehrendem Gedenken verpflichtet weiß. Durch die Stiftung der Messintentionen (Messgedenken) geben Verwandte, Bekannte und Freunde ihrer Verbundenheit mit dem lieben Verstorbenen Ausdruck und wissen sich im Gebet vereint.

 

Die Krankenkommunion

Alten und kranken Menschen, die nicht mehr mit der Gemeinde die Kommunion im Gottesdienst feiern können, wird auf Wunsch gerne einmal im Monat die Kommunion ins Haus oder ans Bett gebracht. So zeigt die Pfarrgemeinde die Verbundenheit mit ihren gläubigen Mitgliedern und Christus selber will Stärkung und Speise sein.

 

Die feierliche „Erstkommunion“

Da sich die volle Gemeinschaft mit Gott in der Eucharistie ereignet, sind wir Christen aufgerufen am Tisch des Herrn teilzuhaben und die Kommunion zu empfangen. Dafür ist eine gute Vorbereitung notwendig. Die Kinder der dritten Schulklassen bereiten sich im Unterricht und im Kommunionvorbereitungswochenende (möglich sind auch Tischgruppen) darauf vor. Die außerschulische Kommunionvorbereitung ist ohne die Mithilfe der Eltern unmöglich. So ist von jedem Kind ein Elternteil gebeten am Vorbereitungswochenende im Pfarrheim (oder nach Wunsch bei den Tischgruppen) aktiv mitzuhelfen.

Der Tag der Erstkommunion ist ein Festtag der ganzen Pfarrgemeinde und wird an einem Sonntag gefeiert. Die Kommunionkinder tragen während der gottesdienstlichen Feier alle das einheitliche Festkleid, welches von der Pfarrei angeschafft wurde und für die Erstkommunion gegen Gebühr ausgeliehen wird. So entsteht kein Konkurrenzdruck durch „Kleiderschau“ und das Wesen des Tages wird nicht durch Äußerlichkeiten überdeckt. Zudem erinnert das weiße Gewand an die Taufe, den Ursprung aller Sakramente.

Selbstverständlich steht auch getauften Erwachsenen der Weg zum Tisch des Herrn offen.

 

Das Sakrament der Firmung

Im Sakrament der Firmung wird der Christ zu einem vollmündigen Mitglied seiner Gemeinde. „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“ so wird den Firmlingen unter Handauflegung durch den Bischof oder einen von ihm benannten Vertreter zugesagt. Nur mit der Kraft des Heiligen Geistes kann der Christ seine Aufgaben im Glauben und in der Welt im Geist Gottes bestehen und so ein gelingendes Leben führen.

Die Firmung wird in Pilsting für Parnkofen, Ganacker und Großköllnbach jährlich zu einem vom Bischöfl. Ordinariat in Regensburg festgelegten Tag (zumeist im Oktober) in der Pfarrkirche Pilsting gespendet.

Zugelassen werden alle getauften Katholiken, die am Stichtag eine 6.Klasse besuchen, sich selber zur Firmung anmelden und an der Firmvorbereitung teilgenommen haben. Die Firmvorbereitung findet an einem Wochenende in einem Jugendbildungshaus der Diözese statt. Der/Die Firmpate/in muss selber gefirmt und katholisch sein.

Erwachsenenfirmungen nimmt der Bischof persönlich vor. Die Anmeldung erfolgt über das Pfarrbüro.

 

Das Sakrament der Versöhnung (Beichte)

Wir Menschen machen immer wieder die Erfahrung, dass etwas nicht gelingt, wir Fehler machen, Schuld auf uns laden. Dies widerfährt uns nicht nur dem Mitmenschen gegenüber, sondern auch in Beziehung zu Gott: wir sündigen. Gott schenkt uns im Bußsakrament die barmherzige Liebe und Versöhnung. Einmal jährlich ist jeder Katholik aufgerufen sich im Bußsakrament mit Gott zu versöhnen und zur Beichte zu gehen. Sündenvergebenden Charakter haben in der Lehre der Kirche auch die Hl. Eucharistiefeier und der Akt der Versöhnung wie er z.B. in den Bußgottesdiensten angeboten wird.

Beichtgelegenheiten werden verstärkt während der Vorbereitung auf die hohen kirchlichen Feste, aber auch durch das Jahr hindurch angeboten und sind im Pfarrbrief genannt. Wünschen Sie ein Beichtgespräch zu einem anderen Termin, wenden Sie sich bitte jederzeit direkt an einen Priester oder vereinbaren Sie im Pfarrbüro einen Termin für ein Gespräch mit dem Pfarrer.

 

Das Sakrament der Ehe

Frau und Mann schenken sich das Sakrament der Ehe, sie versprechen einander die Liebe und Treue und nehmen einander an „in guten und in bösen Tagen, Gesundheit und Krankheit, bis der Tod“ sie scheidet. Dies geschieht in der Feier der Trauung, in der die Eheleute Gottes Segen erbitten.

Der Termin des Trauungsgottesdienstes sollte so früh wie möglich mit dem Pfarrer abgesprochen werden, am besten ehe die Termine mit dem Gasthaus und der Musikgruppe vereinbart werden.

Die Feier der Ehejubiläen ist für die Pfarrgemeinde ein besonderes Ereignis. Zeigen doch zwei Menschen, dass sie lange Zeit in Liebe und Treue durch alle Höhen und Tiefen des Lebens gegangen sind. Der Dank dafür gilt Gott. Diesen Dank in einem Gottesdienst (bei den Gemeindemessen am Samstag oder Sonntag) miteinander zu feiern, kann auch ein Zeichen der Ermutigung sein, das das Jubelpaar anderen schenkt. Zudem bieten wir die Fahrt der Ehejubilare zum Festgottesdienst mit Bischof Rudolf im Hohen Dom zu Regensburg und einem Festprogramm an.

 

Das Sakrament der Weihe

Es gibt drei selbständige Weihestufen: das Diakonat (Diakonenweihe), das Presbyterat (Priesterweihe) und das Episkopat (Bischofsweihe). Auf ihre je eigene Weise haben die geweihten Männer Teil an der Sendung des Ewigen Hohenpriesters Jesus Christus.

Mehr Informationen zum Thema “Berufung” finden Sie hier.

 

Das Sakrament der Krankensalbung

Im Jakobusbrief heißt es: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten.“ So feiern wir das Sakrament der Krankensalbung. Im Falle schwerer Krankheit oder zunehmender Schwachheit ist die Krankensalbung ein Angebot der Kirche, sich Kraft und Stärke von Gott schenken zu lassen.

Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament und darf nach Ordnung der Katholischen Kirche nur lebenden Personen gespendet werden.

Für Verstorbene gibt es eigene Gebete und die sog. „Aussegnung“ (auch „Beisetz“ genannt). Bei einem Sterbefall bitten wir Sie, das Pfarramt zu benachrichtigen. Der Friedhof Pilsting befindet sich in der Obhut der Gemeinde; bitte wenden Sie sich wegen einer Grabstelle an die Gemeindeverwaltung.