Ab sofort sind bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen die FFP2-Masken nicht mehr verplichtend; es genügt eine einfache medizinische Maske (sog. OP-Maske) beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Auf dem Platz kann die Maske den ganzen Gottesdienst über abgenommen werden.
Die 3-G-Regel gilt nicht für Gottesdienste. Es gibt also keine Kontrollen von Test- oder Impfnachweisen. Jeder ist zur Mitfeier willkommen!
Das Gesangsverbot ist inzidenzunabhängig aufgehoben.
Achten Sie bitte dennoch auf Abstand und die übrigen Hygieneregeln.