Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.
Alle bisher in den diözesanen Anweisungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb zum 3. April 2022 weg.

Es besteht keine Verpflichtung mehr, bei den Gottesdiensten eine Maske zu tragen. Aufgrund der hohen Infektionszahlen empfehlen dies aber nach wie vor.

Die Anmeldung zu Gottesdiensten entfällt, wie auch auch die Platzbegrenzung und die Abstandspflicht. Wir raten weiterhin einen “gesunden” Abstand zu den Sitznachbarn zu halten.

In den Beichtstühlen ist wegen des geringen Abstands eine FFP2-Maske zu tragen!