Nachdem die bayerische Staatsregierung verschiedene Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen hat, ergibt sich für die Pfarreiengemeinschaft folgende Situation:

  • Der Gemeindegesang ist wieder erlaubt.
  • FFP2-Masken sind bei Gottesdiensten in Innenräumen nach wie vor verpflichtend. Kinder bis zu sechs Jahren sind davon befreit. Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 benötigen eine medizinische Maske (OP-Maske). Im Freien besteht keine Maskenpflicht.
  • Die Zahl der Sitzplätze in den Kirchen bleibt beschränkt. Somit ist weiter eine telefonische Anmeldung in den Benefizien Parnkofen und Ganacker nötig.
  • Bei Beerdigungen gelten die Regelungen für Messfeiern entsprechend. Im Außenbereich sind alle Beschränkungen aufgehoben (auch keine Maskenpflicht). Jedoch ist ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten.
  • Die Pfarrbüros sind wieder regulär geöffnet (Abstand, Maske, Desinfektion).
  • Die Pfarr- und Jugendheime können unter Einhaltung der jeweils aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen wieder genutzt werden.
  • Kirchliche Veranstaltungen, die keine Gottesdienste sind, nach Maßgabe der §§ 6 und 7 der 13. BayIfSMV abgehalten werden. Es ist in jedem Falle ein Hygienekonzept notwendig.

Das vollständige aktuelle Schutzkonzept finden Sie hier.