Gottesdienste ab 4. Mai unter Auflagen wieder möglich

 

Gottesdienste wieder eingeschränkt ab 4. Mai möglich

Begrenzte Teilnehmerzahl – Maskenpflicht – Voranmeldung

Zum 5. Sonntag der Osterzeit (9. und 10. Mai) werden auch in der Pfarreiengemeinschaft Pilsting-Großköllnbach wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein. „Wir sind allerdings noch weit weg von normalen Verhältnissen. Wir wollen schrittweise wieder in das kirchliche Leben einsteigen und nicht den Eindruck erwecken, es sei alles in Ordnung. Der Schutz der Gesundheit der Gottesdienstteilnehmer ist oberstes Gebot. Dabei müssen wir die staatlichen Auflagen und die Anweisungen des Bistums strikt einhalten“ so Pfarrer Jürgen Josef Eckl.

Zunächst wird die Teilnahme am Gottesdienst nur nach telefonischer Voranmeldung möglich sein. „Wir sind gehalten den Mindestabstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Damit ist automatisch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl verbunden. Und damit wir die Gläubigen nicht vor den Türen wegschicken müssen, scheint diese Lösung am sinnvollsten zu sein. Wir freuen uns aber auch über andere praktikable Ideen.“

Insgesamt werden Samstag und Sonntag fünf Messfeiern in den beiden Pfarrkirchen angeboten, so dass möglichst viele Gläubige Platz finden. Die Benefizien und Filialkirchen können momentan noch nicht berücksichtigt werden, da dort der Mindestabstand und die sog. „Einbahnregelung“ (Gläubige sollen sich möglichst auf den Gängen nicht begegnen) nicht umsetzbar sind. Außerdem wäre die Zahl der Gottesdienstteilnehmer aufgrund der Größe dieser Kirchen auf maximal 10 begrenzt. Die Benefizien werden werktags unter denselben Rahmenbedingungen bedacht.

Ein Empfangsteam des Pfarrgemeinderates wird bereitstehen, um die Desinfektion der Hände durchzuführen und um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden Mund und Nase bedeckt haben. Es besteht Maskenpflicht während des Gottesdienstes. Die Gläubigen sind gebeten, selbst eine Maske mitzubringen, da diese nicht bereitgestellt werden können.

Im Kirchenraum muss auf die Wegeführung (Pfeile) geachtet werden. Sie sollen unnötige Begegnungen oder „Staus“ vermeiden. Benutzt werden dürfen nur eindeutig gekennzeichnete Sitzplätze. Familien oder Personen desselben Hausstandes müssen keinen Abstand halten und können sich nebeneinandersetzen.

Beim Gottesdienst werden Liedblätter verwendet. Gotteslob-Bücher stehen nicht zur Verfügung, können aber ggf. von zu Hause mitgebracht werden. Der Gesang wird sich auf wenige Lieder beschränken (erhöhter Partikelausstoß beim Singen).

Der Kommunionempfang wird so geregelt, dass die Gläubigen (ohne Maske) mit Abstand an den Kommunionspender herantreten und die Kommunion mit ausgestreckten Händen empfangen. Der Priester trägt Mund-Nasen-Maske und Handschuhe. Auch auf ausreichend Abstand unter den Kommunizierenden ist zu achten. Mundkommunion ist nicht möglich.

Die Kollekte findet an den Kirchentüren statt; auf den Friedensgruß ist nach wie vor zu verzichten.

Auch das Verlassen des Kirchenraums ist nach einem Farbsystem geregelt, so dass sich an den Ausgängen keine Staus bilden.

Nach wie vor gilt: Wer Krankheitssymptome aufweist (insbesondere ungeklärte Atemwegsinfekte und Fieber), in den letzten Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatte oder selbst unter Quarantäne steht, darf nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Die Maßnahmen beruhen auf den Vorgaben des Bischöflichen Ordinariats.

Bis auf weiteres wird jeweils ein Sonntagsgottesdienst live übertragen. Dies wird bis zur Aufhebung der Dispens von der Sonntagspflicht durch den Bischof weitergeführt.

Auch die Beichte ist zu den angekündigten Zeiten wieder möglich, allerdings unter zu Hilfenahme technischer Geräte, die dem Kirchenrecht nicht widersprechen. Angemeldete Beichtgespräche im Pfarrhaus sind nach wie vor sinnvoller.

Pfarrer Eckl bittet alle, Verständnis für diese Maßnahmen zu haben und sich daran zu halten. Es sei nach wie vor eine „Notlösung“.

Telefonische Voranmeldung für einen der Sonntagsgottesdienste:
ab 04.05.2020: Mo-Fr 9-11 Uhr unter Tel. (09953) 93020

 

 

 

 

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