KITAs: Ab Donnerstag 11.03.2021 Notbetreuung!

Das Landratsamt teilt mit:

“Da sich die Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau leider zum Negativen entwickelt hat und die Inzidenz nun bereits den zweiten Tag in Folge bei über 100 liegt, dürfen die Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen aufgrund der aktuell gültigen rechtlichen Vorgaben am Donnerstag 11.03.2021 und Freitag, 12.03.2021, leider nur noch Notbetreuung anbieten.

Es gelten für die Notbetreuung die gleichen Regelungen, wie sie auch bis zum 21.02.2021 gegolten haben.

Die Notbetreuung kann daher von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden:

· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen (auch im Homeoffice),

· Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

· Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

· Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Die Notbetreuung kann darüber hinaus nur dann in Anspruch genommen werden, wenn

· das Kind keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist,

· das Kind nicht in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person steht bzw. seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind,

· das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.”

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