Maskenpflicht bei Gottesdiensten entfällt

 

Ab 22.06.2020 müssen Mund-Nasen-Masken nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirchen getragen werden, nicht mehr während des Gottesdienstes. Der Mindestabstand in den Bänken wurde auf 1,5 Meter reduziert. Bei Beerdigungen (Friedhof) können aktuell bis zu 100 Personen teilnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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