Der Hochwürdigste Herr Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat mit Wirkung zum 1. Mai 2021 H. H. Pfarrer Jürgen Josef Eckl die Pfarreien Pilsting-Mariä Himmelfahrt und Großköllnbach- St. Georg verliehen.

Die Investitur erfolgte am 30. April in Regensburg durch den H. H. Generalvikar.

Nachdem der Bischof Pfarrer Eckl 2017 in die Pfarreiengemeinschaft Pilsting-Großköllnbach gesandt und ihm die Sorge für knapp 5000 Gläubigen anvertraut hat, ist die Verleihung einer Pfarrei(engemeinschaft) eine weitere Bestätigung des Vertrauens in den Pfarrer.

Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) sagt dazu: „Der Pfarrer ist der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei; er nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr, zu dessen Teilhabe am Amt Christi er berufen ist, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen.“ (c. 519) „Der Pfarrer muss Beständigkeit im Amt besitzen und ist deshalb auf unbegrenzte Zeit zu ernennen.“ (c. 522)