Shutdown betrifft Gottesdienste nicht
Die ab 02.11.2020 geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Reduzierung von Kontakten betrifft die Gottesdienste nicht. Alle liturgischen Feiern (Messfeiern, Andachten, Beerdigungen …) finden wie angekündigt statt. Die Menschen sollen gerade in dieser herausfordernden Zeit die Möglichkeit haben, die Kirchen aufzusuchen und zu beten. Allerdings bitten wir um hohe Sensibilität und Eigenverantwortung, was die Einhaltung der Schutz- und Hygienebestimmungen angeht! Alle anderen kirchlichen Veranstaltungen werden bis zur Aufhebung der EinschränkungenWeiterlesen